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Lizenzbestimmungen

a) Erlaubte Nutzungsarten


Nutzungsrecht

Einfache Lizenz

PR Lizenz  Konzern Lizenz

Merchandising Lizenz

 Template Lizenz 

Kombi Lizenz 

Digital (werblich/redaktionell/privat)            
Webseiten, Webblogs + + + + + +
elektronische Dokumente, Präsentationen + + + + + +
digitale Werbung (z.B. Banner, Flash) + + + + + +
TV, Film, Video, Kino, Theater + + + + + +
interaktive und multimediale Produkte (z.B. Computerspiele) + + + + + +
Druck (werblich/redaktionell/privat)            
Druckschriften (Werbeanzeigen, Poster, Plakate, Programmankündigungen, etc.) + + + + + +
Druckwerke (Bücher, Hefte, Comics, Magazine, Titel, etc.) + + + + + +
Presseartikel (ohne Übertragung von Nutzungsrechten, also keine Pressemitteilung) + + + + + +
Verpackungen + + + + + +
Herstellung und werbliche (kostenlose) Verbreitung von Waren, z.B. Tassen, T-Shirts, Postkarten. + + + + + +
Erweiterte Einsatzarten            
Pressemitteilungen, bei denen das Recht der Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Mitteilung erlaubt ist.   +  
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Einsatz des Bildes in Konzernen mit verbundenen Tochter- und Schwestergesellschaften     +
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Kommerzielle Verwendung der Bilder für  die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (z.B. Leinwand, Poster, Tassen, Spielzeug, Kleidungsstücke, Buttons etc.) und/oder zur Verwendung in sonstigen Medien, wie z.B. Computerspiele.       +   +
Nutzung der Bilder in Mustervorlagen (Templates), die an Dritte weitergegeben werden (sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Weitergabe des Bildrechts) z.B. Vorlagen für Webseiten, elektronische Grußkarten, Brief- und Visitenkartenvorlagen oder Vorlagen für Broschüren.
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Standard-Lizenz

  • PantherMedia gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des Inhalts für die zulässigen Nutzungen in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen.
  • Sämtliche weiteren Rechte an dem Inhalt und bezüglich der Inhalte, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben bei PantherMedia bzw. dem Urheber der Inhalte.
  • Weitergabe:

(a) Die Lizenz ist grundsätzlich nicht übertragbar.
(b) Ausnahme: Das Nutzungsrecht am Inhalt darf nur an einen einzigen Dritten weiter übertragen werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt, z.B. durch eine Werbeagentur. Die mehrmalige Verwendung in Projekten unterschiedlicher Kunden ist nicht gestattet. In diesem Fall muss pro Kunde eine weitere Lizenz erworben werden.

  • Verwendungszweck:

(a) Der Inhalt darf von dem Kunden in allen Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) eingesetzt werden mit der Einschränkung, dass er nicht die Grundlage bzw. der Hauptbestandteil des vom Kunden verbreiteten Produkts ist. Diese Einschränkung gilt nur für den Fall, dass der Inhalt im Rahmen eines Wiederverkaufsprodukts angeboten wird (Wiederverkaufsprodukt = Waren, die nicht kostenlos abgegeben werden, sondern zum Kauf angeboten werden, wie Kalender, Poster, Postkarten, Leinwände, Tassen, Spielzeug, Stofftiere, Sportartikel, Haushalts-, Bad- und Küchenwaren, Kleidungsstücke, Bildbände, u.ä.; Bildverwendungen für Werbung und Verkaufsförderung werden durch diese Standard-Lizenz abgedeckt).  Für solche Wiederverkaufsprodukte ist eine Merchandising-Lizenz zu erwerben.
(b) Ist der Inhalt mit dem Zusatz „nur zu redaktionellen Zwecken“ gekennzeichnet, so ist der Einsatz des Inhaltes nur zu redaktionellen/editorialen Zwecken erlaubt (z. B. Berichterstattung, Lehrmaterial).

  • Bearbeitungsrecht: Der Inhalt darf abgeändert werden, solange man davon ausgehen kann, dass die Änderungen keine Nachteile für den Urheber, das abgebildete Modell oder sonstige Dritte mit sich bringen, z. B. Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht, Rufschädigung, Schutzrechte. In keinem Fall darf der Inhalt durch die Bearbeitung entstellt werden.

Erweiterte Lizenz

  • In Ergänzung zu den Regelungen der Standard-Lizenz können erweiterte Rechte erworben werden. Grundlage bleiben damit die Rechteeinräumung gem. der Standard-Lizenz . Diese Standard-Lizenz kann jedoch um die Rechte erweitert werden.
  • Ist der Inhalt mit dem Zusatz „nur zu redaktionellen Zwecken“ gekennzeichnet, so ist der Erwerb einer erweiterten Lizenz nicht möglich .
  • Erweiterte Nutzungs- und Weitergaberechte:Die folgenden Rechte können, je nach Vereinbarung, einzeln oder im Paket zusätzlich zur Standard-Lizenz als Erweiterung erworben werden.
  • Presserecht: Der Inhalt darf von dem Kunden in allen Medien im Rahmen von Pressemitteilungen eingesetzt werden, wenn der Inhalt nicht offen zugänglich zum Download angeboten wird und immer mit dem Hinweis gekennzeichnet ist, dass er nur im Zusammenhang mit der Pressemitteilung genutzt werden darf .
  • Konzernrecht: Die Lizenz darf an verbundene Unternehmen im Sinne des §15 AktG übertragen werden. Dies sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen, abhängige und herrschende Unternehmen, Konzernunternehmen, wechselseitig beteiligte Unternehmen oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags sind.
  • Merchandisingrecht: Die Lizenz enthält das Recht zur kommerziellen Auswertung der Inhalte durch die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (Wiederverkaufsprodukte wie z.B. Poster, Kalender, Puppen, Spiele, Spielzeug, Stofftiere, Sportartikel, Haushalts-, Bad- und Küchenwaren, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Buttons etc.), insbesondere interaktiven und multimedialen Produkten (z. B. Computerspiele).
  • Templaterecht: Der Inhalt darf in einer unbegrenzten Anzahl elektronischer Vorlagen für elektronische Grußkarten oder ähnliche Karten, für Internet- oder Anwendungsentwicklungen, für PowerPoint- oder sonstige Präsentationsanwendungen, für Apps, Bildschirmschoner sowie für Webseiten-, E-Mail- oder Broschürenvorlagen und sonstige elektronische und Printvorlagen genutzt und in Verbindung mit dem jeweiligen Template unterlizensiert werden.

b) Verbotene Verwendung


Bilder von PantherMedia dürfen nicht eingesetzt werden...

  • für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen
  • in einer dem Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder -missbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Inhalt dargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten). In diesem Fall ist ein ausdrückliches schriftliches Einverständnis der betroffenen Person über PantherMedia einzuholen (gegen eine pauschale Gebühr).
  • als Marke, Geschmacksmuster, Logo oder Unternehmenskennzeichen oder als Teil hiervon.
  • Für unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming)
  • für sonstige unerlaubte Handlungen