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Kunden-Lizenzvertrag Urheber-Lizenzvertrag Nutzungsbedingungen Datenschutzhinweis

Urheber-Lizenzvertrag

Stand 12.6.2023

1. Vorbemerkung

1.1 In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen Fotografen, Illustratoren und andere Künstler (nachfolgend „Urheber“) ihre Inhalte, beispielsweise Fotografien, Illustrationen, Zeichnungen, Bewegtbildformate (nachfolgend „Inhalt“ genannt),an die PantherMedia GmbH (nachfolgend „PantherMedia“) zur Verfügung stellen. Insbesondere erfolgen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte von den Urhebern auf PantherMedia.

1.2 Kunden und Urheber werden zusammen als „Mitglieder“ bezeichnet.

1.3 Der Urheber-Lizenzvertrag gilt zusätzlich zu den für die Internetseite geltenden Nutzungsbedingungen, die alle Mitglieder eingegangen sind. Bei Widersprüchen zwischen dem Urheber-Lizenzvertrag und den Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Urheber-Lizenzvertrages.

2. Rechteübertragung

2.1 Der Urheber überträgt PantherMedia inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche einfache übertragbare Nutzungsrechte an den hochgeladenen Inhalten.

2.2 Die Übertragung erfolgt, um Dritten Nutzungsrechte gemäß den Bestimmungen des Kunden-Lizenzvertrages einzuräumen, um die Inhalte zu den weiteren nachfolgend genannten Zwecken zu nutzen sowie um Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf andere Bildagenturen oder Vertriebspartner (nachfolgend zusammenfassend „Partner“ genannt) zum Zwecke der Vermarktung zu übertragen. PantherMedia kann zudem die eingeräumten Nutzungsrechte vollständig oder teilweise an ein Drittes Unternehmen (etwa eine Auslandsgesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen) übertragen.

2.3 PantherMedia kann zudem seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein drittes Unternehmen (etwa eine Auslandsgesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen) übertragen (Vertragsübernahme). Dem Urheber steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

2.4 Der Urheber willigt ein, dass sämtliche Lizenzierungen der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte ohne Nennung seines Namens (also anonym) erfolgen können. Der Urheber verzichtet ausdrücklich auf sein Recht auf Namensnennung.

2.5 PantherMedia ist zu einer Verwertung der übertragenen Rechte nicht verpflichtet.

2.6 Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Digitalisierung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger, sowie das Recht zur kommerziellen Verwertung der Inhalte durch die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (z.B. Poster, Kalender, Puppen, Spiele, Spielzeug, Stofftiere, Sportartikel, Haushalts-, Bad- und Küchenwaren, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Buttons etc.),insbesondere interaktiven und multimedialen Produkten (z. B. Computerspiele). Die Inhalte dürfen sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, Social Media, jegliche Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.),interaktive und multimediale Nutzung usw. ) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden.

Übertragen werden zudem:

(a) das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung),

(b) das Recht, die Inhalte im Rahmen der PantherMedia Internetseite, Blog und PantherMedia Lernmaterial zu nutzen. Für eine solche Verwertung erhält der Urheber keine Vergütung.

(c) das Recht, die Inhalte, die in der Bildagentur hochgeladen wurden, zur Eigenwerbung in allen Medien unentgeltlich zu nutzen; dieses Recht an den Inhalten steht auch den Partnern von PantherMedia für deren Eigenwerbung, im Speziellen der Bewerbung der Zusammenarbeit zu. Für eine solche Verwertung erhält der Urheber keine Vergütung.

2.7 Zu den übertragenen Nutzungsrechten zählen auch die Nutzung zum Training von KI-Algorithmen und System, sowie der Vertrieb, auch über Dritte, von Bild-Metadatensätzen (Datasets) zur Verwendung als Trainingsinhalte für KI-Algorithmen und Systemen.

Die Vergütung für unter diese Nutzungen fallenden Medien erfolgt in der Form:

(a) Im Falle des direkten Trainings eines KI-Algorithmus/Systems: 35% der Nettoumsätze (gemäß Absatz 6.4) im Verhältnis des Anteils der Medien eines Urhebers an der Gesamtheit der für das Training verwendeten Medien die mit dem zukünftigen Einsatz der so trainierten KI-Tools erzielt werden.

(b) Im Falle des Vertriebs von Datasets: 35% der Nettoumsätze (gemäß Absatz 6.4)erzielt mit dem jeweiligen Datasets anteilig nach dem Anteil der Medien einen Urhebers an einem Dataset

3. Sonderprojekte (Rights Managed Lizenzen)

Im Rahmen von Sonderprojekten oder Rights Managed Lizenzen können individuelle Lizenzvereinbarungen zwischen PantherMedia und Kunden getroffen werden. Das Nutzungsrecht und die Vergütung sind abhängig von der Nutzung der Inhalte für bestimmte Zwecke (z.B. Druck eines Bildes auf eine Leinwand) und unterliegen jeweils der individuellen Vereinbarung zwischen PantherMedia und dem Kunden. Der Urheber erklärt sich damit einverstanden, dass PantherMedia Nutzungsrechte und Preise individuell aushandelt und akzeptiert die verhandelten Nutzungsrechte und Preise.

4. Kostenlose Inhalte

4.1 PantherMedia bietet ein „kostenlose-Inhalte-Programm“ an. Durch Bestätigung der Checkbox „Diesen Inhalt kostenlos zur Verfügung stellen“ erklärt sich der Urheber damit einverstanden, dass PantherMedia diesen Inhalt im Rahmen des „kostenlose-Inhalte-Programms“ den Kunden kostenlos zur Verfügung zu stellt.

4.2 Diese Auswahl kann jederzeit mit Wirkung zum folgenden Tag wieder deaktiviert werden.

4.3 PantherMedia ist somit berechtigt, aber nicht verpflichtet, ausgewählte Inhalte in einem speziellen Bereich der Website und zeitlich begrenzt als kostenlose Inhalte zur Verfügung zu stellen.

4.4 Der Urheber verzichtet auf die Vergütung der Nutzungsrechteübertragung an Kunden im Rahmen des „kostenlose-Inhalte-Programms“. PantherMedia wird für kostenlose Inhalte kein Guthaben auszahlen. Auch für diese Inhalte gelten im Übrigen die Regelungen der Urheber-Lizenzvereinbarung.

5. Zusicherung

5.1 Durch den Upload von Inhalten sichert der Urheber zu, dass er berechtigt ist, sämtliche Nutzungsrechte, die nach dieser Vereinbarung eingeräumt werden sollen, zu erteilen und dass er noch keine Nutzungsrechte an Inhalten eingeräumt hat, die der vorliegenden Vereinbarung widersprechen könnten.

5.2 Der Urheber garantiert zudem, dass die Inhalte, an denen er PantherMedia Nutzungsrechte überträgt, nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen oder Dritte beleidigen bzw. in Verruf bringen.

5.3 Model Release: In dem Umfang, in dem der Inhalt Abbildungen von Personen oder Personengruppen enthält, garantiert der Urheber, dass er von allen erkennbaren Personen eine wirksame und rechtlich bindende Freigabeerklärung hinsichtlich der Nutzung des Bildnisses eingeholt hat, die dem Inhalt nach im Wesentlichen der unter der Internetadresse hinterlegten Erklärung entspricht und die die Nutzung des Inhaltes, wie sie in der Kunden-Lizenzvereinbarung beschrieben sind, erlaubt.

5.4 Property Release: In dem Umfang, in dem die hochgeladenen Inhalte Darstellungen fremden Eigentums enthalten, garantiert der Urheber, dass er - sofern gesetzlich erforderlich - eine wirksame und rechtlich bindende Freigabeerklärung hinsichtlich der Darstellung dieses Eigentums vom jeweilig Berechtigten eingeholt hat. Diese Freigabeerklärung muss dem Inhalt nach im Wesentlichen der unter der Internetadresse hinterlegten Erklärung entsprechen und die Nutzung des Inhaltes, wie sie in der Kunden-Lizenzvereinbarung beschrieben sind, erlauben.

5.5 Der Urheber garantiert weiterhin:
(a) dass die den Inhalt beschreibenden Informationen, die PantherMedia der vorliegenden Vereinbarung gemäß zur Verfügung gestellt werden, nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen oder Dritte in irgendeiner Weise beleidigen oder in Verruf bringen.
(b) dass die an PantherMedia gelieferten Inhalte keine Sperrmechanismen oder Schutzeinrichtungen enthalten, die verhindern sollen, dass die Inhalte in der Form genutzt, kopiert oder verwendet werden können, wie dies in dieser Vereinbarung vorgesehen ist.
(c) dass die Inhalte alle notwendigen beschreibenden Informationen enthalten, die erforderlich sind, damit die Inhalte auf der Website wirkungsvoll vermarktet werden können, dass die beschreibenden Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und korrekt sind und keine unzutreffenden, missverständlichen oder nicht funktionstüchtigen Metadaten enthalten, die als „Keyword-Spamming“ wirken bzw. wirken sollen oder in unkorrekter Weise Suchergebnisse verändern, die ansonsten für solchen Inhalt angegeben werden.

5.6 Dem Urheber ist es während der Laufzeit des Vertrages mit PantherMedia untersagt, für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte mit den Kunden von PantherMedia zu machen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich PantherMedia vor, Schadensersatz oder die Herausgabe des durch das Geschäft erzielten Erlöses zu verlangen.

6. Vergütung

6.1 Es gelten die auf der Internetseite von PantherMedia beziehungsweise deren Partner aufgeführten, jeweils aktuellen Lizenz- oder Produktpreise (Abonnement, Bildpaket, Credits, Sofortkauf, etc.). Dies gilt nicht bei Sonderprojekt-Lizenzen und Rights Managed Lizenzen (s. jeweils Ziffer 3); deren Preise werden erst durch die individuelle Lizenzvereinbarung zwischen PantherMedia und dem Kunden festgelegt. Die Preisliste für lizenzfreie Inhalte kann mit vorheriger Benachrichtigung und nach Ermessen von PantherMedia geändert werden. Die Änderungen werden auf der Website rechtzeitig bekannt gegeben und zwei Wochen später gültig. Falls die Preisänderung zum Nachteil der Urheber erfolgt (Preisreduzierung der Inhalte),so hat der Urheber die Möglichkeit, die Inhalte außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. PantherMedia sowie deren Partner haben jedoch nach Ablauf der First noch 3 Monate das Recht, die Inhalte zu den alten Preisen zu verwerten.

6.2 PantherMedia verpflichtet sich, die durch die Lizenzierung durch PantherMedia an Kunden erzielten Einnahmen mit dem Urheber gemäß einem festgelegten Schlüssel zu teilen.

6.3 Für die Bereitstellung des Inhaltes erhält der Urheber von jeder anfallenden Lizenzgebühr oder sonstigen damit verbundenen Einnahmen (Gebühren lt. Preisliste abzgl. evtl. Rabatte oder sonstiger Sonderkonditionen) einen Anteil am Nettoumsatz. Dieser ist in der Honorarübersicht geregelt.

6.4 Nettoumsatz sind
(a) die von den Kunden gezahlten Vergütungen abzüglich
- eingeräumter Kundenrabatte
- anfallender Steuern oder anderer Abzugszahlungen die laut geltendem Recht zu entrichten sind,
- Anwaltsgebühren und anderer angemessener Gebühren, die bei der Durchsetzung der vorliegenden Vereinbarung oder der Kunden-Lizenzvereinbarung entstehen,
- die Gebühren eines Finanzinstitutes für die Transaktionen (PayPal, Firstgate, andere),
- sowie sonstige mit der Transaktion verbundene Kosten Dritter
(b) die Vergütungen, die bei einer Verwertung der Inhalte durch Partner an PantherMedia gezahlt werden (= abzgl. Partnerprovision).
(c) sonstige in der Honorarübersicht dargestellte Vergütungen.

6.5 Die Kosten für Werbeprovisionen (z.B. Affiliate Programme, Geschenkaktion) werden allerdings stets allein von PantherMedia getragen.

6.6 Die Vergütung wird fällig, wenn die Zahlung des Kunden für die Lizenzierung bei PantherMedia eingegangen ist. Werden Umsätze über Vertriebspartner getätigt, so erfolgt die Auszahlung in der Regel monatlich, maximal jedoch quartalsweise. Ausnahmen hiervon sind in der Partnerübersicht geregelt.

6.7 Die Auszahlung des Guthabens muss bei PantherMedia beantragt werden. Dazu muss im persönlichen Bereich auf „Auszahlung“ geklickt werden um somit die Auszahlung des Guthabens zu beantragen. Der Anteil an den Einnahmen für die gekauften Inhalte wird am Anfang des auf die Beantragung folgenden Monats überwiesen, sofern das Guthaben eine Mindestsumme von 30 Euro erreicht hat; liegt der Betrag unter 30 Euro, so kann das Guthaben erst beantragt werden, sobald die Höhe des Guthabens diesen Mindestbetrag übersteigt. Beträge unter der Mindestsumme können auf schriftliche Anforderung bei PantherMedia quartalsweise gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro ausgezahlt werden. Soll das Guthaben auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, so trägt der Urheber die eventuell hierfür anfallenden Kosten. Die Gebühren für Zahlungsanbieter wie PayPal oder Firstgate trägt PantherMedia.

6.8 PantherMedia wird Lizenzen in mehreren Währungen anbieten. Diese können in der Preisliste eingesehen werden. Da sämtliche Guthaben auf PantherMedia werden in Euro geführt werden, ist eine Umrechnung erforderlich. Der Umrechnungskurs für die Inhalte, die in ausländischen Währungen bezahlt werden, und der für die Berechnung der Vergütung des Urhebers maßgeblich ist, wird quartalsweise festgelegt und basiert auf den Durchschnittswert der letzten 90 Tage. Der relevante Umrechnungskurs ist stets derjenige des Tages des Zahlungseinganges.

Beispiel: Ein Bild kostet 60 US-Dollar. Bestelldatum ist der 20.3. Der Zahlungseingang ist der 10.4. Somit gilt der Umrechnungskurs vom zweiten Quartal für die Umrechnung von 60 US-Dollar in Euro.

6.9 PantherMedia ist berechtigt, bereits ausgezahlte Guthaben nachträglich zurückzufordern, sollte der Inhalt nachträglich storniert werden oder die Transaktion ungültig sein (z.B. Kreditkartenrückbelastung).

7. Vertragsdauer

7.1 Die Vertragsdauer zwischen PantherMedia und dem Urheber ist unbefristet. Beide Parteien können den Vertrag hinsichtlich der gesamten Inhalte oder hinsichtlich einzelner Inhalte mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Monatsende kündigen.

7.2 PantherMedia kann durch Zusendung einer E-Mail oder durch schriftliche Benachrichtigung an die in den Adressdaten des Urhebers letzteingetragene Kontaktdaten die Vertragsbeziehung kündigen.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

7.4 Mit Kündigung der vorliegenden Vereinbarung gelten auch die Nutzungsbedingungen als gekündigt.

7.5 PantherMedia ist berechtigt, die Lizenzierung der Inhalte bis zur Vertragsbeendigung fortzusetzen. PantherMedia wird weiterhin den Anteil an der Lizenzgebühr zahlen. Sollte am Ende eines Quartals noch ein Restguthaben bestehen, so wird dieses am Ende eines Quartals überwiesen.

7.6 Möchte der Urheber nur einzelne Inhalte aus der Datenbank entfernen lassen, so kann er dies in seinem persönlichen Bereich selbst tun. PantherMedia wird den Inhalt innerhalb von maximal 3 Monaten ohne Berechnung einer Gebühr aus der Datenbank löschen. PantherMedia wird zudem den Partnern im nächsten Updatezyklus (spätestens quartalsweise) eine Mitteilung zur Löschung senden. Die Partner werden die Inhalte innerhalb von maximal 3 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung aus der Datenbank löschen. Sollte der Inhalt so schnell wie möglich entfernt werden, etwa aus rechtlichen Gründen, so sollte dies unverzüglich PantherMedia schriftlich (Telefax genügt) mitgeteilt werden.

7.7 PantherMedia hat sämtliche Inhalte des Urhebers bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu entfernen. Die Nutzungsrechte werden ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr an Dritte übertragen. Ausnahmen ergeben sich aus Ziffer 7.8.

7.8 Ausnahmen von der Löschung und Lizensierung der Inhalte:
(a) Die Voransichten der Inhalte (thumbs) werden nicht gelöscht, sondern verbleiben auf den Servern von PantherMedia in einem gesonderten Bereich.
(b) Inhalte, die an Kunden lizenziert wurden, werden nicht gelöscht, sondern inaktiv gestellt. Die zugehörigen Daten bleiben für administrative und steuerrechtliche Nutzung sowie zu Mängelhaftungszwecken erhalten, sind aber im öffentlichen Bereich nicht mehr einzusehen.
(c) Inhalte, die im Rahmen von Streaming Angeboten genutzt werden, verbleiben auf den Servern von PantherMedia und werden noch 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf den Kundenseiten ausgeliefert. Eine weitere Lizensierung dieser Inhalte für andere Kunden ist jedoch nicht mehr möglich. Die dem Urheber noch zustehende Vergütung für diesen Zeitraum kann nach Ablauf der 24 Monate bei PantherMedia schriftlich beantragt werden. Der Urheber räumt PantherMedia für die Zeit danach folgendes Recht ein: PantherMedia hat nach Ablauf der 24 Monate für 2 Wochen das Recht, für die weitere Nutzung des jeweiligen Inhalts im Rahmen von Streaming Angeboten pro Streaming-Nutzung eine entsprechende Lizenz an diesem Inhalt zum Preis eines einfachen Abo-Downloads zu erwerben. Die Ausübung dieses Rechts ist vor Ablauf der 2-Wochen-Frist in Textform anzuzeigen. Die Ausübung gilt dann als rechtzeitig erfolgt, wenn eine entsprechende Erklärung von PantherMedia spätestens am letzten Tag der Frist dem Urheber zugegangen ist. Mit der Lizenzgebühr sind alle Ansprüche abgegolten. Diese Bilder verbleiben somit auf den Servern von PantherMedia und werden zeitlich unbegrenzt auf den Kundenseiten ausgeliefert.

7.9 Bereits an Kunden übertragene Nutzungsrechte bleiben weiterhin bestehen.

8. Prüfung der Inhalte, Haftungsregelung

8.1 PantherMedia hat das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung, hochgeladene Inhalte redaktionell zu prüfen. Vom Urheber eingegebene Schlagworte werden unter Umständen von PantherMedia modifiziert. PantherMedia behält sich vor, einzelne Inhalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits aufgenommene Inhalte jederzeit wieder aus der Datenbank zu löschen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass PantherMedia auf Grund der Fülle der eingegebenen Inhalte nicht die Möglichkeit hat, alle Inhalte zu überprüfen. Für die Rechtmäßigkeit der Inhalte sowie für die Berechtigung, Nutzungsrechte an den Inhalten weiterzugeben, trägt ausschließlich der Urheber die Verantwortung. Eine Haftung der PantherMedia in diesem Rahmen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.2 Wird PantherMedia in Folge einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Urhebers, insbesondere hinsichtlich Verletzungen des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts, Eigentumsrechts oder gewerblicher Schutzrechte durch Dritte in Anspruch genommen, hält der Urheber PantherMedia von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei.

8.3 Gleiches gilt, wenn ein Kunde durch Dritte in Folge einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Urhebers in Anspruch genommen wird.

8.4 PantherMedia übernimmt insbesondere auch keine Haftung, die sich aus einer vertragswidrigen Verwendung der eingestellten Inhalte durch den Kunden ergeben sollte.

8.5 Sollte ein Urheber oder Dritte seine eigenen oder Rechte Dritter verletzt sehen, ist dies PantherMedia unverzüglich schriftlich mitzuteilen. PantherMedia wird die betreffenden Inhalte unverzüglich aus der Datenbank löschen.

8.6 Die Haftung von PantherMedia, sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet PantherMedia für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.

8.7 Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

9.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.

9.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.